Die DSGVO auf einen Blick

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endgültig in Kraft treten. Die Regeln setzen europaweit einen einheitlichen Standard für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Mit dem neuen EU Datenschutzgesetz soll ein einheitlicher Standard für Europa geschaffen werden. Dessen Ziel soll der Schutz einzelner Personen und deren personenbezogener Daten sein. Verbraucher und Nutzer sollen eine größere Kontrolle über ihre Daten erhalten und sich vor unbefugtem Gebrauch schützen können.

Aktive Zustimmung
Nutzer müssen aktiv und schriftlich der Datenverarbeitung zustimmen. Liegt keine Zustimmung vor, ist eine Verarbeitung rechtswidrig. Aktive Zustimmung bedeutet eindeutig den Einsatz des Doppel-Opt-in-Verfahrens bei der Gewinnung von Adressdaten.

Auskunftsrecht
Nutzer haben das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange verarbeitet und gespeichert wurden. Der Zugang zu allen gespeicherten Daten muss gewährleistet werden.

Zusätzlich muss ein Hinweis auf Datenschutz inklusive Datenverarbeitung in das Anmeldeformular integriert werden.

Das Recht auf Vergessenwerden
Fordern Nutzer die Löschung und Nutzung ihrer Daten, ist dem ausnahmslos und unverzüglich nachzukommen.

Höhere Bußgelder
Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio Euro.

Außerdem …
… hat jede konkrete Anwendungssituation – E-Mailing, Adressgewinnung, Einladung, etc. – ihre ganz speziellen DSGVO-Aspekte. Diese sollten anfangs besonders beachtet und als Checkliste bei jedem Anlass überprüft werden.

Nützliche Links

Basis: Nachvollziehbare und leicht lesbare Zusammenfassung

Praktisch: Speziell für E-Mail-Versender mit guten praktischen Beispielen und To-Do-Hinweisen

Online: Kurze Statements speziell für Online Marketer

Original: Die Verordnung komplett. Wichtige Artikel sind Art. 6, 9, 11, 1